Verwaltungsgerichtshof 96/02/0483

96/02/0483Supreme Administrative CourtOct 10, 1997

Regest

Parteiengehör Rechtliche Würdigung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 96/02/0483

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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