Verwaltungsgerichtshof 95/19/0472

95/19/0472Supreme Administrative CourtFeb 22, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0472

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer Aufwendungen in der Höhe von S 4.000.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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