Verwaltungsgerichtshof 95/19/0263

95/19/0263Supreme Administrative CourtNov 9, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/19/0263

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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