Verwaltungsgerichtshof 95/16/0077

95/16/0077Supreme Administrative CourtJun 26, 1996

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/16/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird betreffend Haftung für den Straßenverkehrsbeitrag wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Die Entscheidung über die Haftung betreffend Umsatzsteuer ergeht unter Zl. 95/14/0031.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.