Verwaltungsgerichtshof 95/12/0163

95/12/0163Supreme Administrative CourtDec 20, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/12/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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