Verwaltungsgerichtshof 95/11/0377

95/11/0377Supreme Administrative CourtFeb 22, 1996

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verhältnis zu anderen Materien und Normen Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0377

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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