Verwaltungsgerichtshof 95/11/0318

95/11/0318Supreme Administrative CourtDec 15, 1995

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Gutachten Ergänzung Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverständiger Arzt Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/11/0318

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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