Verwaltungsgerichtshof 95/09/0320

95/09/0320Supreme Administrative CourtSep 15, 1998

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0320

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.