Verwaltungsgerichtshof 95/07/0110

95/07/0110Supreme Administrative CourtOct 24, 1995

Regest

Formgebrechen behebbare Verbesserungsauftrag Ausschluß Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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