Verwaltungsgerichtshof 95/06/0217

95/06/0217Supreme Administrative CourtJun 27, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Graz zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien zusammen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.