The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
95/06/0194•Verwaltungsgerichtshof 95/06/0194
95/06/0194Supreme Administrative CourtJun 27, 1996
Ermessen
I. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von insgesamt
S 2.032,50 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. 1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird zurückgewiesen.
Die Drittbeschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 2.032,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Auf Grund der Beschwerden des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin wird der zweitangefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz hat dem Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführerin zusammen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.