Verwaltungsgerichtshof 95/05/0195

95/05/0195Supreme Administrative CourtFeb 27, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der erst- und zweitmitbeteiligten Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- und der drittmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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