Verwaltungsgerichtshof 95/05/0184

95/05/0184Supreme Administrative CourtFeb 27, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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