Verwaltungsgerichtshof 95/05/0016

95/05/0016Supreme Administrative CourtMar 28, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den Erst- und Zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.