Verwaltungsgerichtshof 94/19/0020

94/19/0020Supreme Administrative CourtJun 16, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/19/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegrehren im Kostenpunkt wird abgewiesen.

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