Verwaltungsgerichtshof 94/17/0081

94/17/0081Supreme Administrative CourtApr 29, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/17/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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