Verwaltungsgerichtshof 94/16/0097

94/16/0097Supreme Administrative CourtMar 16, 1995

Regest

Parteiengehör Allgemein

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, der Zweitbeschwerdeführer und die Drittbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von je S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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