Verwaltungsgerichtshof 94/16/0030

94/16/0030Supreme Administrative CourtNov 4, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/16/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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