Verwaltungsgerichtshof 94/15/0230

94/15/0230Supreme Administrative CourtFeb 22, 1996

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/15/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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