Verwaltungsgerichtshof 94/14/0059

94/14/0059Supreme Administrative CourtSep 13, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/14/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Festsetzung der Pfändungsgebühr mit S 15.458,-- für die Amtshandlung vom 27. Oktober 1988 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.