Verwaltungsgerichtshof 94/13/0282

94/13/0282Supreme Administrative CourtAug 2, 1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/13/0282

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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