Verwaltungsgerichtshof 94/11/0003

94/11/0003Supreme Administrative CourtJun 25, 1996

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Überschreiten der Geschwindigkeit

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/11/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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