Verwaltungsgerichtshof 94/09/0011

94/09/0011Supreme Administrative CourtSep 15, 1994

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/09/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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