Verwaltungsgerichtshof 94/07/0148

94/07/0148Supreme Administrative CourtJan 31, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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