Verwaltungsgerichtshof 94/07/0143

94/07/0143Supreme Administrative CourtMar 28, 1995

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/07/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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