Verwaltungsgerichtshof 94/06/0140

94/06/0140Supreme Administrative CourtDec 15, 1994

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 13.880,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.