Verwaltungsgerichtshof 94/05/0099

94/05/0099Supreme Administrative CourtAug 30, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, den erstmitbeteiligten Parteien Aufwendungen von insgesamt S 12.740,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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