Verwaltungsgerichtshof 94/04/0196

94/04/0196Supreme Administrative CourtJan 24, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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