Verwaltungsgerichtshof 94/04/0156

94/04/0156Supreme Administrative CourtNov 22, 1994

Regest

Mängel im Spruch Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses

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Verwaltungsgerichtshof 94/04/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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