Verwaltungsgerichtshof 94/04/0152

94/04/0152Supreme Administrative CourtDec 20, 1994

Regest

Formgebrechen behebbare Beilagen Gewerberecht Formgebrechen behebbare Gewerberecht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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