Verwaltungsgerichtshof 94/01/0597

94/01/0597Supreme Administrative CourtJun 19, 1996

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

Full text

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0597

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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