Verwaltungsgerichtshof 93/18/0411

93/18/0411Supreme Administrative CourtFeb 10, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0411

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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