Verwaltungsgerichtshof 93/18/0285

93/18/0285Supreme Administrative CourtJul 29, 1993

Regest

Besondere Rechtsgebiete Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0285

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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