Verwaltungsgerichtshof 93/12/0321

93/12/0321Supreme Administrative CourtApr 13, 1994

Regest

Dienstrecht Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses Parteistellung Parteienantrag Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Fürsorge Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

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Verwaltungsgerichtshof 93/12/0321

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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