Verwaltungsgerichtshof 93/12/0198

93/12/0198Supreme Administrative CourtFeb 22, 1995

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Instanzenzug Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.