Verwaltungsgerichtshof 93/11/0271

93/11/0271Supreme Administrative CourtApr 19, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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