Verwaltungsgerichtshof 93/11/0265

93/11/0265Supreme Administrative CourtMar 15, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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