Verwaltungsgerichtshof 93/11/0169

93/11/0169Supreme Administrative CourtNov 23, 1993

Regest

Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer S 9.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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