Verwaltungsgerichtshof 93/11/0056

93/11/0056Supreme Administrative CourtNov 23, 1993

Regest

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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