Verwaltungsgerichtshof 93/10/0213

93/10/0213Supreme Administrative CourtMay 30, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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