Verwaltungsgerichtshof 93/10/0197

93/10/0197Supreme Administrative CourtNov 21, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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