Verwaltungsgerichtshof 93/10/0067

93/10/0067Supreme Administrative CourtNov 27, 1995

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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