Verwaltungsgerichtshof 93/10/0057

93/10/0057Supreme Administrative CourtJun 20, 1994

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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