Verwaltungsgerichtshof 93/10/0015

93/10/0015Supreme Administrative CourtSep 26, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Spruchpunkte II 4. und 5. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von S 12.765,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.