Verwaltungsgerichtshof 93/09/0478

93/09/0478Supreme Administrative CourtNov 17, 1994

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0478

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren (Stempelgebühren) war abzuweisen.

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