Verwaltungsgerichtshof 93/09/0432

93/09/0432Supreme Administrative CourtFeb 24, 1995

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Spruch und Begründung Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0432

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.