Verwaltungsgerichtshof 93/08/0127

93/08/0127Supreme Administrative CourtNov 14, 1995

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Sondervereinbarung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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