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93/07/0144•Verwaltungsgerichtshof 93/07/0144
93/07/0144Supreme Administrative CourtJul 11, 1996
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines Abspruches über den Antrag des Beschwerdeführers auf wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer hölzernen Uferbefestigung durch Verblendung von Lärchenpfosten und im Umfang seines Abspruches über den wasserpolizeilichen Auftrag zur Entfernung dieser Uferbefestigung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Im übrigen, somit im Umfang des Abspruches des angefochtenen Bescheides über die beantragte wasserrechtliche Bewilligung und den wasserpolizeilichen Entfernungsauftrag hinsichtlich des errichteten hölzernen Badesteges wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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