Verwaltungsgerichtshof 93/06/0098

93/06/0098Supreme Administrative CourtAug 19, 1993

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.08.1993

Spruch

A) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerden der Zweitbeschwerdeführerin zu I. werden zurückgewiesen.

B) zu Recht erkannt:

Die Beschwerden der Erstbeschwerdeführerin werden als unbegründet abgewiesen.

Die XY-GmbH Co KG und die Z-GmbH. Co KG haben dem Land Steiermark Aufwendungen von je S 1.517,50 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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