Verwaltungsgerichtshof 93/06/0005

93/06/0005Supreme Administrative CourtFeb 23, 1995

Full text

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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